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Beweissicherung

Gutachten

Vor Beginn jeder Bautätigkeit sollten die im unmittelbaren Gefährdungsbereich liegenden Bauteile auf den Nachbarliegenschaften befundet werden, um so eine Abgrenzung zwischen alten und neuen Schäden treffen zu können und um Konflikte mit den Anrainern zu vermeiden.

Folgende Bauvorhaben sind dabei angesprochen:

  • Abbrucharbeiten
  • Baugrubenaushub
  • Fundamentunterfangungen
  • Neubauten
  • Adaptierungen von Wohnungen
  • Adaptierungen von Gebäuden
  • Dachgeschoßausbauten

Schadensgutachten

Ihr beeideter Sachverständiger übernimmt auf der Baustelle die Rolle des objektiven Beobachters. Er bewahrt den Überblick über alle tätigen Firmen und deren Arbeiter – und das lohnt sich für Baustellen in allen Größenordnungen.

Fehler bei der Bauplanung und –ausführung bedürfen einer eingehenden Recherche nach den Ursachen. Auch muss schnellstmöglich die Frage der Verantwortlichkeit geklärt werden. Als externer unabhängiger Experte kann Ihr Sachverständiger diese baulichen Mängel und Schäden fachlich beurteilen. Er bietet Ihnen professionelle Unterstützung, dass vertraglich gesicherte Vereinbarungen auch eingehalten werden.

Der technische Fortschritt generell in der Bauwirtschaft, in Kombination mit oft ungünstigen personellen Ressourcen, kann schnell zu Problemen im Bauverlauf führen. Das Know-How und die Erfahrung des Sachverständigen ist dem Auftraggeber deshalb eine wichtige Hilfe.

Leistungsabgrenzung

Der Leistungsumfang jedes in der Bauausführung tätigen Unternehmens will sorgfältig dokumentiert sein. Diesen auf den Tag genau festzustellen, wird insbesondere im Fall des Konkurses eines Unternehmens unabdingbar. Nur mit der tatsächlichen Festlegung des gesamten Leistungsumfanges, zu einem festzulegenden Stichtag, kann sichergestellt werden, dass ein Nach-Unternehmen eine solide Abrechnungsbasis für alle seine darauffolgenden Dienstleistungen erhält.

Baufortschrittsmeldung (BTVG)

Kein Bauvorhaben ohne die Feststellung des Baufortschrittes im Sinne des Bauträgervertragsgesetzes!

Mit diesem wichtigen Dokument sichert sich der Erwerber (der Käufer bzw. Eigentümer des Objektes, z. B. einer Eigentumswohnung oder eines Reihenhauses) gegenüber dem Errichter hinsichtlich der Überzahlung zu jedem Zeitpunkt des Baufortschrittes ab.

Es ist Aufgabe des Sachverständigen, die jeweils gesetzlich bzw. vertraglich definierten Bauabschnitte daraufhin zu überprüfen, ob sie vollständig erbracht wurden und somit der Zahlung durch den Erwerber ein entsprechend hoher Gegenwert auf der Baustelle gegenübersteht.

Die Baufortschrittsmeldung nach BTVG ist somit eine Kontrolle des Wertzuwachses an einer zu erwerbenden Liegenschaft.

Nutzwertgutachten (Parifizierung)

Sie planen den Erwerb einer Wohn- oder Geschäftsimmobilie, die mehrere Eigentumseinheiten umfasst? Das Nutzwertgutachten gibt Aufschluss über die Höhe des Besitzanteils an der gesamten Liegenschaft. Dies erklärt gleichzeitig die Höhe Ihres Eigentumsanteiles. Bei der Feststellung des Nutzwertes durch Ihren beeideten Sachverständigen werden alle Objekte der Liegenschaft bewertet und verglichen. 

Der Nutzwert ist somit eine Maßzahl für jedes einzelne Eigentumsobjekt einer Liegenschaft.

Den Nutzwert abzuklären ist auch deshalb wichtig, da alle Aufwendungen für das Immobilieneigentum danach berechnet werden. Immobilie meint in diesem Fall nicht allein Wohnungseigentum, sondern auch betrieblich genutzte Objekte wie Büros, Geschäfte, Werkstätten und Produktionsräume, ebenso Lagerräumlichkeiten sowie Parkplätze.

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